Geplante Reisen durch Usbekistan in 2024-2025

Usbekistan E-Visum - Online-Antrag

Die Regierung von Usbekistan hat elektronische Visa und das elektronische Visa-System – "e-Visa" für die Staatsangehörigen von 76 Ländern eingeführt um das Visumverfahren zu erleichtern. Das erlaubt Auslandsbehörde elektronische Touristen- oder Geschäftsvisum ohne Visumunterstützung vom Außenministerium und ohne den Besuch von der Auslandsvertretung der Republik Usbekistan. Sie können die ausführliche Information über dem E-Visum der Republik Usbekistan und über der Verfahrung des Erhaltens vom E-Visum unten finden.

E-Visa Regelungen

Die Portalseite vom E-Visum der Republik Usbekistan erteilt ein elektronisches Visum. Das elektronische einfache Visum erlaubt, Usbekistan bis zu 30 Tagen zu besuchen. Dieses Visum ist gültig während 90 Tagen ab dem Anmeldetag. Sie können jederzeit während dieser Frist einreisen und bis zu 30 Tagen im Land ab dem Tag der Einreise bleiben.

Zweifaches- und mehrfaches Einreisevisum erlaubt, aus Usbekistan zwei- und mehrere Male ab dem Tag der Aktivierung des elektronischen Visums während 30 Tagen auszureisen und nach Usbekistan einzureisen und im Land zu bleiben.

Der Antrag muss nicht mehr als 3 Tagen vor der Reise nach Usbekistan ausgefüllt werden. Die Bearbeitung des Antrages dauert 3 Arbeitstagen. Die Visumgebühren sind US$20 (ein einfaches Einreisevisum), US$35 (ein zweifaches Einreisevisum), und US$50 (Visum für die mehrfache Einreise) , und die Bezahlung ist durch das Visa-System möglich. Das Visum wird elektronisch per E-Mal des Antragstellers gesendet (als PDF Datei).

Jetzt (Oktober 2018) ist die Portalseite "e-Visa" nur auf Russisch, Englisch und Usbek verfügbar.

Die Liste der Länder, für deren Bürger die Regelung für die Ausstellung des elektronischen Visums eingeführt wurde:

А

Ägypten, Albanien, Algerien, Angola

B

Bahrain, Bangladesch, Bhutan, Bolivien

C

China

E

Ecuador, Elfenbeinküste

F

Fidschi

G

Gabun, Ghana, Guyana

I

Indien

J

Jordanien

K

Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kiribati, Kolumbien, Kuwait

L

Laos, Libanon

M

Malediven, Marokko, Marshallinseln, Mauritius, Mazedonien, Mikronesien

N

Nauru, Nepal, Nord Korea

O

Oman

P

Palau, Paraguay, Peru, Philippinen

S

Salomonen, Samoa, Saudi-Arabien, Senegal, Seychellen, Sri Lanka, Suriname

T

Thailand, Tonga, Tunesien

U

Uruguay

V

Vanuatu, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam

Wie E-Visum von Usbekistan zu erhalten

Schritt 1: Den Online-Antrag ausfüllen

Nach dem Eintritt in die Portalseite muss der Antragsteller den Antrag ausfüllen. Sie müssen Personendaten und das genaue Datum der Einreise in Usbekistan stellen und das Lichtbild und eine Kopie des Reisepasses vom Antragsteller beilegen. Wenn der Antragsteller der Staatsangehörige des Landes ist, das ohne Visum (visumfreier Staat) in Usbekistan einreisen kann, dann wird das System darüber informieren.

Schritt 2: Aktivierung und Bezahlung

Nach der Ausfüllung der nötigen Information, der Antragsteller muss die E-Mail Adresse geben, wohin kurzzeitig die Verbindung zum Visumantrag und einen Zugangscode gesendet werden. Nach dem Eintritt dieses Codes kann der Antragsteller für das E-Visum bezahlen. Nach der Bezahlung wird der Antragsteller die zweite E-Mail bekommen, dass das Erhalten der Anfrage bestätigt.

Schritt 3: Erhalten vom E-Visum

Die Bearbeitung vom Antrag dauert 2 Arbeitstagen. Nach dieser Zeit bekommt der Antragsteller die Mitteilung per E-Mail. Im Fall von der Erteilung vom E-Visum bekommt der Antragsteller das E-Visum im PDF Format, das er/sie auf dem Telefon speichern kann oder ausdrucken um an der Grenze zu zeigen.

Wenn das Visum nicht erteilt wurde, wird der Antragsteller die Benachrichtigung darüber auch erhalten. Die Gründe von der Verweigerung sind falsche Ausfüllung des Antrages, Fehler oder die Inkonsistenz von der gegebenen Auskunft oder spezifische Bedingungen von der Gesetzgebung der Republik Usbekistan. Sogar wurde das Visum nicht erteilt, werden die bezahlten Gebühren nicht erstattet.

Zusätzliche Information

- Der Antragsteller ist für die Richtigkeit der angegebenen Information für E-Visum verantwortlich.

- Der Antragsteller braucht nicht dem Inhaber von der Visa Karte zu sein um die Visumgebühren zu bezahlen.

- Im Fall der zusätzlichen Antragsteller für E-Visum muss der Antragsteller Gebühren noch einmal bezahlen.

- Der Antragsteller muss den gültigen Reisepass benutzen um das E-Visum anzufragen. Wenn der Reisepass erstattet wurde, dann muss der Antragsteller ein neues Visum erhalten.

- Der Antragsteller mit der doppelten Staatsbürgerschaft muss die Dateien des Reisepasses eintreten, der er in Usbekistan benutzen wird.

- Das elektronische Visum ist gültig nur im Fall, wenn die Dateien des Reisepasses bei der Vorstellung mit der Dateien des Reisepasses, die der Antragsteller im Antrag geschrieben hat, zusammenpassen.

- Das E-Visum wird nicht im Reisepass geklebt.

- Wenn der Antragsteller nicht in der Liste der Länder, deren Bürger ein E-Visum erhalten können, dann wird das System über der entsprechenden Auslandsvertretung der Republik Usbekistan informieren.

- Wenn der Antragsteller das Foto herunterladen wird, muss er/sie die Standarten von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) folgen (die Größe 35x40 mm, Qualität 300 dpi, das Gesicht besetzt 70-80% des Fotos, der eintönige helle Hintergrund). Die Information auf der Kopie des Reisepasses muss lesbar und deutlich sein, und die Größe der Datei nicht mehr als 500KB sein.

- Wenn der Antragsteller technische Probleme hat, dann kann er/sie die folgende Nummer (+998 71) 200-00-88 anrufen oder eine E-Mail an info@evisa.gov.uz. senden.